Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte im Juni Gewährleistungsforderungen gegen den Hersteller Heckler & Koch geltend gemacht. Das Unternehmen wehrte sich dagegen Anfang Juli mit einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Koblenz (8 O 198/15). Dort will sich der Hersteller bestätigen lassen, dass die behaupteten Sachmängel nicht bestehen.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte aufgrund der Zweifel an der Treffsicherheit des G36 bei großer Hitze und Dauerfeuer angeordnet, die knapp 167.000 Exemplare des Standardgewehrs der Bundeswehr auszumustern oder nachzurüsten.
Vertreter Heckler & Koch
Imbeck (München): Dr. Martin Imbeck – aus dem Markt bekannt
Vertreter Bundesministerium der Verteidigung
Lindenpartners (Berlin): Thomas Asmus
Landgericht Koblenz, 8. Zivilkammer
Ralf Volckmann (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Heckler & Koch-Anwalt Imbeck ist derzeit vor allem als Vertreter des Laborunternehmers Bernd Schottdorf bekannt. Diesen vertritt er seit Jahren zivil- wie auch strafrechtlich und begleitet ihn nun auch in einem medienrechtlichen Prozess vor dem Landgericht Passau, nachdem die Münchner Kanzlei Bub Gauweiler & Partner ihr Mandat niedergelegt hatte. Imbeck war lange Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff und dann bei der Münchner Sozietät Duvinage tätig, spaltete sich dort aber Anfang 2013 mit drei weiteren Kollegen ab.
Das BMVg setzt mit Lindenpartners auf eine Kanzlei, die sich in den vergangenen Jahren bundesweit einen Namen für komplexe Litigation-Fälle gemacht hat. Sie genießt in Prospekthaftungsklagen, aber auch komplexen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten einen guten Ruf.