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Gebrauchsmusterstreit zwischen Rena und Tetra

Das Landgericht Düsseldorf hat nur 24 Stunden nach Eingang einen Antrag auf einstweilige Verfügung der Rena S. A. gegen die Tetra GmbH zurückgewiesen. Der französische Konzern hatte gegen Tetra wegen der angeblichen Verletzung eines Gebrauchsmusters auf Filtersysteme geklagt und wollte Tetra damit das Ausstellen eines Produktes während einer Messe untersagen. Die Richter der Zivilkammer 4a setzten daraufhin eine mündliche Verhandlung für den Folgetag an. Nach dieser zog Rena wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ihren Antrag zurück.

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Tetra reichte wenig später Antrag auf Löschung des entsprechenden Gebrauchsmusters ein. Eine parallele Verletzungsklage ist zudem in Frankreich anhängig. Rena und Tetra gelten als die Hauptwettbewerber für Produkte im Bereich Aquaristik und Gartenteiche.

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