Im März vergangenen Jahres durchkreuzte das Bonner Amt die Pläne der beiden Sender mit einer Untersagung. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hätte das Portal in der geplanten Form das Duopol von RTL und ProSiebenSat.1 im Fernsehwerbemarkt verstärkt und zusätzlich auf den Online-Markt übertragen. Zudem sei es wettbewerbswidrig, wenn die beiden Unternehmen, wie zu erwarten, geschäftliche Interessen über das Joint Venture koordinierten.
Eine Rechtsbeschwerde gegen das Düsseldorfer Urteil ist nicht zugelassen. RTL und ProSiebenSat.1 können sich jedoch wegen der Nichtzulassung der Beschwerde an den Bundesgerichtshof wenden.
Das Bundeskartellamt prüft derzeit ein ähnliches Vorhaben der öffentlich-rechtlichen Sender unter dem Namen ‚Germany’s Gold‘. Bekannt ist, dass die Wettbewerbshüter hier keine grundsätzlichen Probleme sehen. Das Amt prüfe aber noch mögliche Wettbewerbsbeschränkungen auf dem Produktions- und Lizenzmarkt.
Vertreter ProSiebenSat.1/RTL
Gleiss Lutz (Stuttgart): Dr. Ulrich Denzel, Dr. Moritz Holm-Hadulla
Vertreter Bundeskartellamt
Inhouse (Bonn): Julia Topel – aus dem Markt bekannt
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat
Jürgen Kühnen (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Gleiss-Partner Denzel ist seit längerer Zeit für ProSiebenSat.1 tätig. Er beriet den Sender bereits zu Beginn des Gemeinschaftsprojekts im EU-Recht (mehr…). RTL setzt im Kartellrecht regelmäßig auf Freshfields-Partner Dr. Michael Esser. In diesem Verfahren bündelten die Sender ihre Interessen aber bei Gleiss.
Sowohl Freshfields als auch Gleiss berieten ihren jeweiligen Mandanten auch vor einigen Jahren bei kartellrechtlichen Untersuchungen wegen der Werbezeiten-Vermarktung (mehr…).
Zum Aufbau der Video-Plattform ‚Germany’s Gold‘ mandatierten die öffentlich-rechtlichen Sender Olswang und ein Münchner Team von Noerr.