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Damit legt der Generalanwalt dem Gerichtshof eine kritische Perspektive auf die BRAO-Regeln vor, mit denen Deutschland das sogenannte Fremdbesitzverbot reguliert. Dem Verfahren liegt ein Streit der Rechtsanwaltskammer München mit der Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft zugrunde. Die Kammer hatte untersagt, dass die österreichische SIVE Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft 51 Prozent an der Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft übernehmen darf.