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Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich noch einmal mit der Frage befassen, ob für Geräte zur Vervielfältigung digitaler Vorlagen eine Geräteabgabe zu zahlen ist. Mit seiner bisherigen Entscheidung hat der BGH das Recht auf einen gesetzlichen Richter verletzt, indem er die Frage nicht dem EuGH vorgelegt hatte. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und hob ein BGH-Urteil auf, das für die entsprechenden Geräte keine Abgabe vorsah.