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Nesselhauf-Mandantin Forsa darf Ergebnisse der Befragung von Briefwählern nutzen

Im juristischen Streit um die sogenannte Sonntagsfrage mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa ist Bundeswahlleiter Georg Thiel gescheitert. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mitteilte, wurde seine Beschwerde zurückgewiesen. Es ging um die Frage, ob Meinungsforschungsinstitute Umfragen veröffentlichen dürfen, in die Antworten von Briefwählern einfließen.

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Im juristischen Streit um die sogenannte Sonntagsfrage mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa ist Bundeswahlleiter Georg Thiel gescheitert. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mitteilte, wurde seine Beschwerde zurückgewiesen. Es ging um die Frage, ob Meinungsforschungsinstitute Umfragen veröffentlichen dürfen, in die Antworten von Briefwählern einfließen. (Az. 6 K 1184/21.WI)

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