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Er wurde wegen Untreue in 26 Fällen verurteilt. Außerdem wurde gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 16.793.249,27 Euro angeordnet (Az: 18KLs1/25). Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre und acht Monate beantragt hatte. Sein Verteidiger, Dr. Jochen Pörtge, hatte auf „eine kurze Haftstrafe“ plädiert. Soweit bekannt, ging es bei den Vorwürfen um fingierte Rechnungen.