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Gießener Stadtverkehr muss neu vergeben werden

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Das Regierungspräsidium Gießen muss neu darüber entscheiden, wer künftig in Gießen die Stadtbuslinien bedient. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) in einem Urteil Ende August entschieden. Bisher waren die Stadtwerke Gießen (SWG) für den Nahverkehr allein verantwortlich. Möglicherweise kommt nun ein neues Transportunternehmen zum Zuge. Damit könnte die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM) ihrem Ziel, den Busverkehr in Gießen künftig zu betrieben, ein Stück näher gekommen sein.

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Zum Hintergrund: Das Regierungspräsidium Gießen hatte im Frühjahr 2007 den Antrag der Abellio-Tochter VM auf Erteilung einer Konzession abgelehnt. Der SWG hingegen war eine einstweilige Erlaubnis zum Betreiben des Stadtbusverkehrs erteilt worden. 2008 hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass weder die SWG, noch die VM eine Genehmigung hätte erhalten dürfen. Den Stadtwerken sei zu Unrecht die eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden. Die Stadt müsse den Betrieb ihrer Stadtbuslinien neu ausschreiben. Vorläufig durften die SWG den Busverkehr weiter betreiben.

Gegen das Urteil hatten die SWG, die VM und das Regierungspräsidium Gießen Berufung eingelegt. Die VM hatte moniert, dass den SWG unrechtmäßig ein eigenwirtschaftlicher Betrieb genehmigt wurde, obwohl das Unternehmen nicht alleine im ÖPNV, sondern auch in anderen Sparten wie Gas, Wasser und Strom tätig ist. Zudem würden Verluste im ÖPNV aus anderen Bereichen ausgeglichen und damit eine europarechtswidrige Beihilfe vorliegen. Durch diese rechtswidrige Quersubventionierung sei die SWG nicht leistungsfähig, ihr Betrieb damit nicht genehmigungsfähig. Allerdings erzielte auch das Angebot der VM keine volle Kostendeckung durch Beförderungserlöse und gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen.

Gegen das nun ergangene Urteil des VGH haben die Stadtwerke bereits angekündigt, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Vertreter Abellio/Verkehrsgesellschaft Mittelhessen

Rotthege Wassermann & Partner (Düsseldorf): Dr. Clemens Antweiler; Associate: Kai Petra Dressen

Vertreter Stadtwerke Gießen

Oppenländer (Stuttgart): Prof. Dr. Christofer Lenz

Verwaltungsgerichtshof Hessen, II. Senat

Dr. Fritz Dyckmans (Vorsitzender Richter)

Die beteiligten Anwälte begleiteten ihre Mandanten bereits in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Gießen.

Oppenländer-Partner Lenz berät bundesweit Städte und Kommunale Verkehrsunternehmen zum kommunalen Querverbund zwischen Versorgung und ÖPNV.

Antweiler vertritt die Muttergesellschaft Abellio seit Langem im genehmigungs- und vergaberechtlichen Bereich, etwa in Form beihilferechtlicher Beschwerden bei der EU-Kommission wegen Quersubventionen.

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