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Gillette siegt mit Gleiss im Patentstreit um Rasierklingen

Wilkinson darf seine Rasierklingen, die auch auf den ‚Mach 3‘-Rasierer von Konkurrentin Procter & Gamble passen, nicht weiter vertreiben. Das hat das Landgericht Düsseldorf im Patentstreit zwischen der Wilkinson-Mutter Edgewell und Procter & Gamble entschieden.

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Matthias Sonntag
Matthias Sonntag

Bei dem Patent geht es im wesentlichen um das Verbindungsstück zwischen Rasierergriff und Klingeneinheit. Der besondere Ausschnitt verbessert das Zusammenstecken von Austauschklinge und Griff. Das Verbindungsstück hat Wilkinson mit seinen Ersatzklingen nachgeahmt und diese in deutschen Drogeriemärkten rund 30 Prozent billiger als die Originale von Gillette verkauft.

Wilkinson hatte unter anderem argumentiert, die Klinge-Griff-Verbindung sei schon bei Patenterteilung 1997 nichts wirklich Neues gewesen, das Patent deshalb nichtig. Außerdem habe man eine Lösung für die Verbindung gefunden, die das Patent nicht verletze.

Diese Meinung teilte die Patentkammer jedoch nicht. Das Bundespatentgericht hätte schon 2013 entschieden, dass das Patent Bestand habe. Damals hatten sich der thüringische Klingenproduzent Feintechnik aus Eisfeld und Procter & Gamble um Rasiererpatente gestritten. Obwohl sich beide Parteien letztlich verglichen, hatte das Bundespatentgericht damals darauf hingewiesen, dass man das fragliche Patent für bestandsfähig hielt. Daran wollten nun auch die Düsseldorfer Richter nichts ändern. Allerdings hat Wilkinson Ende Juni erneut Nichtigkeitsklage gegen das Patent beim Bundespatentgericht eingereicht.

Wilkinson will auch in dem Eilverfahren in Berufung gehen, auch wenn das Patent Ende Februar 2018 ausläuft. Bis die Angelegenheit rechtskräftig ist, müssen bereits produzierte und bei Wilkinson gelagerten Klingen in die Obhut eines Gerichtsvollziehers übergehen.

Vertreter Procter & Gamble
Gleiss Lutz (Düsseldorf): Dr. Matthias Sonntag (Federführung; IP), Dr. Martin Raible (Kartellrecht); Associates: Dr. Benedikt Burger, Mischa Krumm (beide IP), Anne Verheyen (Kartellrecht)
Inhouse Recht (Grimbergen; Belgien): Gautier Engisch (Direktor Patente)

Bernhard Arnold
Bernhard Arnold

Vertreter Edgewell
Arnold Ruess (Düsseldorf): Dr. Bernhard Arnold (Patentrecht), Prof. Dr. Peter Ruess (Marken-/Wettbewerbsrecht), Dr. Arno Riße; Associate: Dr. Leonie Dißmann (beide Patentrecht), Hannes Obex (Marken-/Wettbewerbsrecht)
Dompatent von Kreisler Selting Werner (Köln): Jochen Hilleringmann (Patentanwalt)

Landgericht Düsseldorf, 4a. Patentkammer
Dr. Tim Crummenerl (Vorsitzender Richter), Carsten Haase (Berichterstatter), Dr. Tilmann Büttner, Lena Gräwe (beide Beisitzer)

Hintergrund: Gleiss berät Procter & Gamble mit dem hier federführenden Partner Sonntag sowie Dr. Thomas Bopp in zahlreichen Patentverfahren. Dabei hat das Team um Sonntag keine externen Patentanwälte hinzugezogen, arbeitet jedoch eng mit dem Patentteam von Procter & Gamble in Belgien zusammen.

Das Thema Rasierklingen und Nachahmerprodukte beschäftigt immer wieder die Patentgerichte. Auch Gillette und Wilkinson haben sich vor Jahren schon über ‚Mach 3‘-Klingen gestritten. Damals ging es darum, ob Wilkinson ‚Quattro‘ mit vier Klingen das Patent von ‚Mach 3‘ mit drei Klingen verletzt. Patentantwalt Hilleringmann war auch damals schon für Wilkinson tätig.

Arnold Ruess ist für Wilkinson Sword erstmals öffentlich in Erscheinung getreten. In einem anderen, ähnlich gelagerten Fall ist die Kanzlei gerade siegreich hervorgegangen: Im Dauerstreit zwischen Nespresso, SEB (ehemals Krups) und De’Longhi um ein Kaffeekapselpatent konnten sie einen weiteren Erfolg für ihre Mandantin Ethical Coffee verbuchen. Die drei Unternehmen müssen alle Kapselmaschinen vernichten und zurückrufen, die gegen das Ethical Coffee-Patent verstoßen. Außerdem müssen sie Schadensersatz leisten. Ethical Coffee produziert biologisch abbaubare Kaffeekapseln, die in die Geräte der Unternehmen passten.

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