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Gleiss setzt Handelsblatt-Ethik durch

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Gleiss Lutz-Arbeitsrechtspartner Dr. Jobst-Hubertus Bauer war bereits Ende Mai für die Handelsblattgruppe-Zeitung GmbH in einem betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatzprozess beim Bundesarbeitsgericht erfolgreich. Der Verlag darf danach im Rahmen interner Ethikregeln seine Redakteure verpflichten, bestimmte Aktien nicht zu halten bzw. den Besitz anderer der Chefredaktion offenzulegen.

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Der Betriebsrat hatte Mitbestimmung und Unterlassung wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten gefordert.

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