Arne Schönbohm, der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hat vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Schadensersatzklage gegen das Bundesinnenministerium verloren. Die Klage bezog sich auf Anschuldigungen von Mobbing und einer Verletzung der Fürsorgepflicht.
Unter Mobbing ist ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren zu verstehen, so die Rechtsprechung. „Dass derlei gegenüber dem Kläger stattgefunden hätte, lässt sich bei einer zusammenfassenden Würdigung der Ereignisse nicht feststellen“, so das Kölner Gericht in einer Mitteilung zum Urteil (Az. 15 K 4797/23). Schönbohm hatte einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro gefordert.
In der Satiresendung ‚ZDF Magazin Royale‘ von Jan Böhmermann im Oktober 2022 war der Eindruck erweckt worden, Schönbohm habe Verbindungen zu russischen Geheimdienstkreisen. Der Sendung folgte ein erhebliches mediales Echo im Hinblick auf die Stellung von Schönbohm als Leiter einer großen sicherheitsrelevanten Bundesbehörde. Der BSI-Präsident selber stellte daraufhin einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens, um die Vorwürfe klären zu lassen.
Schönbohm klagt auch gegen ZDF
Das von Ministerin Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium untersagte Schönbohm zunächst vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte und versetzte ihn zum Januar 2023. Ihm wurde das gleichdotierte Amt des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung übertragen. Die Akademie fällt unter die Aufsicht des Innenministeriums.
Schönbohm habe sein Schadensersatzbegehren im Wesentlichen damit begründet, dass das BMI ihm gegenüber bestehende Fürsorgepflicht in mehrfacher Hinsicht verletzt habe, um zielgerichtet seine Absetzung als Präsident des BSI zu betreiben, so das Gericht in seiner Mitteilung.
Schönbohm geht gegen das ZDF in einem anderen Verfahren vor. Das Landgericht München I hat dem Sender im Dezember mehrere Aussagen aus der Sendung verboten, wies die Forderung nach einer Entschädigung jedoch ab. Dieses Urteil ist, wie auch das aus Köln, noch nicht rechtskräftig. Schönbohm kann zu dem Kölner Spruch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Die Berater im Überblick
Vertreter Arne Schönbohm
GvW Graf von Westphalen (Hamburg): Prof. Dr. Christian Winterhoff (Federführung); Associates: Katja Henckel, Dr. Max Weber (alle Verwaltungsrecht)
Vertreter BMI
Göhmann (Berlin): Dr. Lisa von Laffert (Verwaltungsrecht)
Verwaltungsgericht Köln, 15. Kammer
Dr. Michael Ott (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Vertretung des Klägers liegt bei GvW-Partner Winterhoff. Einem Medienbericht zufolge wurde er bei der Verhandlung in Köln krankheitsbedingt von den Associates Henckel und Weber vertreten. Winterhoff steht Verfassungsorganen, Behörden und Kommunen ebenso zur Seite wie privaten Unternehmen oder exponierten Einzelpersonen. Der Hamburger vertritt in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bis hin zur Landes- und Bundesverfassungsgerichtsbarkeit.
Göhmann-Partnerin von Laffert wird vielfach von Behörden mandatiert, mit einem besonderen Fokus auf das Öffentliche Dienstrecht und das Tarifrecht. Disziplinar- und Personalvertretungsangelegenheiten sowie Kündigungsschutzprozesse gehören zu den Spezialisierungen der Berliner Partnerin.
Im Verfahren gegen das ZDF wird Arne Schönbohm vom Berliner Medienanwalt Markus Hennig von Hennig Nieber Stechow vertreten.