Die Schokoladenhasen des fränkischen Unternehmens Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co. KG verletzen die Markenrechte der Lindt & Sprüngli AG. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche.Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli stellt den Lindt Goldhasen her, für den seit 2001 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eine Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Diese besteht aus einem in Goldfolie eingewickelten und sitzenden Schokoladenhasen mit rotem Halsband mit Schleife und Glöckchen sowie dem Aufdruck 'Lindt Goldhase'.
2002 hatten die Schweizer beim Frankfurter Landgericht (LG) Klage gegen Riegelein eingereicht, weil der Konkurrent einen dem Goldhasen ähnlichen Schokoladenhasen auf den Markt gebracht hatte.
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