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Das israelische Start-up-Unternehmen wirft dem bayrischen Technologie-Riesen vor, technisches Know-How zur Herstellung eines Chips, das man ihnen 2000 während Kooperations-Verhandlungen offengelegt hatte, zu verwenden. Die Münchner setzen solche Chips unter anderem in Notebook-Netzgeräten ein. 2001 hatten beide Parteien ein branchenübliches Non-Disclosure-Agreement zum Schutz dieses Know-hows unterschrieben. Die Schutzbestimmungen sieht GPT nun durch den Infineon-Chip verletzt. Die Münchner weisen die Vorwürfe als unbegründet zurück. Infineon hat derweil in den USA eine Klage eingereicht, die die Rechtsbeständigkeit eines eng im Zusammenhang mit dem Münchner Prozess hängenden GPT-Patents klären soll. Vertreter GPT