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Clarins verteidigt sein Vertriebssystem mit Lubberger gegen Amazon

Das Berliner Kammergericht hat ein wichtiges Urteil zu den Vertriebspraktiken von Amazon gefällt. Es ging um die Frage, ob der Onlinehändler Waren vor dem Verkauf auf mögliche Markenrechtsverletzungen prüfen muss, oder ob die Beweislast dafür beim Hersteller liegt. Das Gericht hat nun die Rechte der Markeninhaber im Kampf gegen markenrechtsverletzende Verkäufe gestärkt und Amazon auferlegt, detaillierte Lieferketten offenzulegen. Für Markenhersteller ist dies ein großer Schritt, um selektive Vertriebssysteme zu stärken.

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Rani Mallick
Rani Mallick

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