Grüße aus Moskau: Wintershall-Anwälte sollen für Milliardenforderung haften
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat bei einem Moskauer Gericht Klage gegen die deutsche Wintershall Dea eingereicht. Die Behörde droht mit einer Geldstrafe in Höhe von 7,5 Milliarden Euro, falls Wintershall ein Schiedsverfahren weiterführt, berichten Nachrichtenagenturen. Bemerkenswert ist, dass erstmals auch die beteiligten Anwälte und Schiedsrichter gesamtschuldnerisch haften sollen. Damit trifft das Verfahren auch die Wintershall-Vertreterin Aurelius Cotta aus Frankfurt.
Wintershall hatte 2024 zwei Schiedsverfahren gegen Russland angestrengt, eines nach dem Energy Charter Treaty (ECT) und eines nach dem Bilateral Investment Treaty (BIT). Die Klage bezieht sich, soweit bekannt, nur auf das erste Verfahren.
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