Juve Plus Grundsatzentscheidung am Arbeitsgericht Köln

Heute ist Karneval

Jetzt ist es amtlich: Die Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Zumindest in Köln. Das hat das Arbeitsgericht Köln festgestellt. Hintergrund ist die Klage einer Kellnerin, die am Freitag und am Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet hatte – und damit "in der Karnevalszeit", so wollte sie es in ihrem Zeugnis vermerkt haben.

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Der Arbeitgeber vertrat jedoch die Ansicht, der Freitag und der Samstag gehörten nicht zur Karnevalszeit. Die Kölner Arbeitsrichter, die sich daraufhin außerhalb der Karnevalszeit über den Fall beugten, sehen es aber wie die Klägerin: Zwar sei die Karnevalszeit nicht genau definiert. Im Rheinland und insbesondere im Kölner Raum bestehe aber kein Zweifel an der Auslegung des Begriffs.

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