Juve Plus Grundsatzurteil im Bleichmittelkartell

EuG erleichtert Schadensersatzklagen

Die EU-Kommission darf eine ausführlichere Fassung ihres Bußgeldentscheids zum Bleichmittelkartell veröffentlichen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden – und damit die Rechtsmittel der Kartellanten Akzo Nobel und Evonik Degussa gegen ein entsprechendes Vorhaben der Behörde abgewiesen. Das Urteil dürfte große Auswirkungen auf Kartellschadensersatzprozesse haben, weil es die Position von Klägern verbessert.

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Funke_Thomas
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