Juve Plus Gütesiegel

OLG Düsseldorf erklärt Anforderungen für veraltet

Der Industrieverband Dichtstoffe verstößt mit der Vergabe seines ‚IVD Gütesiegels‘ nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf Ende August. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die die Bezeichnung ‚Gütesiegel‘ in diesem Zusammenhang für irreführend hielt. Die von der Wettbewerbszentrale vorgetragenen Argumente hielt das Gericht allerdings für veraltet – stattdessen ebnete es dem Unionsrecht den Weg.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Torben Düsing
Torben Düsing

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de