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Direkt betroffen sind die rund 2.000 Beschäftigten bei den Gesamthafenbetrieben in Hamburg und Bremen, indirekt jedoch rund 25.000 Beschäftigte der Branche. Das BAG hatte über drei Musterklagen zu entscheiden, die das Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen im Juni 2021 abgewiesen hatte. Für die Hafenunternehmen bringt die Entscheidung Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Personalstruktur. Es bleibt möglich, Arbeitskräfte kurzzeitig einem anderen Unternehmen zu überlassen, um Beschäftigungsspitzen abzudecken.