Juve Plus Arbeitnehmerüberlassung

Hafenunternehmen erreichen mit Heuking Grundsatzurteil zu Tarifverträgen

Die Gesamthafenbetriebe der deutschen Seehäfen dürfen Hafenunternehmen Beschäftigte schichtweise überlassen, ohne dass dies ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzliche Fragen zur Reichweite des Arbeitnehmerüberlassungsrechts, zur Regelungsmacht zuständiger Tarifvertragsparteien und zum Befristungsrecht geklärt.

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Direkt betroffen sind die rund 2.000 Beschäftigten bei den Gesamthafenbetrieben in Hamburg und Bremen, indirekt jedoch rund 25.000 Beschäftigte der Branche. Das BAG hatte über drei Musterklagen zu entscheiden, die das Landesarbeitsgericht (LAG) Bremen im Juni 2021 abgewiesen hatte. Für die Hafenunternehmen bringt die Entscheidung Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Personalstruktur. Es bleibt möglich, Arbeitskräfte kurzzeitig einem anderen Unternehmen zu überlassen, um Beschäftigungsspitzen abzudecken.

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