Juve Plus Handtuchspender

BGH verweist Streit zwischen Vossius- und GvW-Mandanten zurück ans OLG

Ob das Befüllen von Marken-Papierhandtuchspendern mit fremden Papierhandtüchern eine Markenverletzung darstellt, muss erneut geprüft werden. Der Bundesgerichtshof wies ein Verfahren zwischen den Handtuchherstellern Essity und ZVN Hygiene+Kaffee zurück an das Oberlandesgericht München. Der BGH kam zu dem Schluss, dass das OLG notwendige Kriterien, um eine Verletzung der Markenrechte zu beurteilen, nicht hinreichend beachtet hatte.

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Christian Rohnke
Christian Rohnke

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