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Handwerker gegen Bundesknappschaft

Bei wiederverwendbaren medizinischen Hilfsmitteln wie Krankenfahrzeugen, Gehhilfen oder Prothesen muss eine gesetzliche Krankenkasse nicht sämtliche zugelassenen Anbieter in die Beschaffung von Material für ihre Versicherten einbeziehen.Vertreter Bundesknappschaft: PricewaterhouseCoopers Veltins (Düsseldorf): Dr. Thomas Kerkhoff (1. und 2. Instanz in den Parallelverfahren in Sachsen und Nordrhein-Westfalen) --- Dr. Thomas von Plehwe (Karlsruhe): BGH-Vertretung

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Vertreter Landesinnung Sachsen für Orthopädie-Technik: Helmut Ernst Markgraf (Leipzig): LG Leipzig und OLG Dresden, Sozialrecht — Prof. Dr. Achim Krämer, Dr. Wendt Nassall (Karlsruhe): BGH-Vertretung

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