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Hanno Berger scheitert mit Beschwerde am Bundesverfassungsgericht

Die Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.

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Hanno Berger (r.) mit seinem Verteidiger am Landgericht Wiesbaden im Sommer 2022.

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„Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist“, lautet die Begründung der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, womit Bergers Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde (Az. 2 BvR 1816/23). 

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