Juve Plus Hartplatzhelden

Fußballportal setzt sich mit Härting vor dem BGH durch

Autor/en
  • Catrin Behlau

Fußballverbände besitzen nicht die ausschließlichen Verwertungsrechte von Filmszenen bei Amateur- und Jugendligaspielen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und damit dem Videoportal hartplatzhelden.de in letzter Instanz Recht gegeben.

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Geklagt hatte der Württembergische Fußballverband (WFV) gegen das Videoportal hartplatzhelden.de. Dieses stellt unentgeltlich Mitschnitte von Spielen der Amateur- und Jugendligen, die unter anderem auf dem Gebiet des WFV stattfinden, ins Netz. Gezeigt werden keine vollständigen Spiele, sondern einzelne Szenen, die von Besuchern auf Video aufgenommen wurden. Das Portal finanziert sich aus Werbeeinnahmen.

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