Milliarden im Feuer

Hausfeld gegen White & Case in Abschöpfungsklage gegen Amazon

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die erste prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklage Deutschlands eingereicht und fordert von Amazon die Herausgabe von Gewinnen in Milliardenhöhe.

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Mit der Gewinnabschöpfungsklage fordert die Verbraucherzentrale Sachsen, Gewinne in Höhe von geschätzt 1,8 Milliarden Euro vom US-Konzern Amazon einzuziehen. Nach Angaben der Klägerin handelt es sich um das bundesweit erste Verfahren dieser Art.

Die Klage wurde Ende November 2025 beim Landgericht München I eingereicht (Az. 33 O 14966/25). Sie richtet sich gegen Amazons Einführung von Werbung bei Prime Video im Februar 2024. Kunden mussten seitdem zusätzlich 2,99 Euro monatlich zahlen, um den Streamingdienst weiterhin ohne Werbung nutzen zu können. Die Verbraucherschützer sehen darin einen Rechtsverstoß.

Komplexes Genehmigungsverfahren vorausgegangen

Die Vorbereitungen für die Klage dauerten etwa eineinhalb Jahre. Die Verbraucherzentrale musste ein Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Justiz durchlaufen, das für alle Beteiligten neu war. Das Bundesamt genehmigte auch die Prozessfinanzierung durch Burford Capital, mit einer Erfolgsbeteiligung von 30 Prozent.

Bei der Gewinnabschöpfungsklage handelt es sich um eine sogenannte Stufenklage. In der ersten Stufe fordert die Verbraucherzentrale Auskunft über die erzielten Gewinne von Amazon.

Michael Hummel

Michael Hummel, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, weist auf den sehr unterschiedlichen Instanzenzug hin, der vom Gesetzgeber vorgegeben wurde: Während die Gewinnabschöpfungsklage den Weg über das Landgericht nehmen muss, starten parallel laufende Abhilfeklagen beim Oberlandesgericht mit direkter Revisionsmöglichkeit zum Bundesgerichtshof.

Potenziell geht es um Milliarden

Amazon Prime zählt in Deutschland nach Schätzung der Klägerseite rund 17 Millionen Kundinnen und Kunden. Bereits zuvor hatte die Verbraucherzentrale ein Abhilfeverfahren gestartet, dem sich mittlerweile mehr als 200.000 Prime-Mitglieder angeschlossen haben.

Die Auseinandersetzung dürfte langfristig vor dem Bundesgerichtshof landen, denn mehrere Parteien treiben das Thema parallel voran: So verbuchte der Verbraucherzentrale Bundesverband im Dezember einen wichtigen Zwischenerfolg. Das Landgericht München I entschied, dass die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video im Februar 2024 eine unzulässige Vertragsänderung darstellt.

Zudem wurde im Januar eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW bekannt, die ebenfalls darauf abzielt, zu viel gezahlte Beträge für betroffene Prime-Kunden zurückzufordern. In diesem Verfahren geht es um die einseitige Preiserhöhung von Prime-Abonnements im Jahr 2022 – eine Anpassung, die das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits als unzulässig bewertet hat.

Ann-Christin Richter

Vertreter Verbraucherzentrale Sachsen
Inhouse Recht (Leipzig): Michael Hummel (Referatsleiter Recht)
Hausfeld (Hamburg): Dr. Ann-Christin Richter (Federführung); Dr. Christopher Unseld (Berlin); Associate: Dr. Paul Voges (alle Konfliktlösung)

Markus Langen

Vertreter Amazon Digital Germany
White & Case (Frankfurt): Markus Langen (Konfliktlösung) – aus dem Markt bekannt

Landgericht München I, 33. Zivilkammer
 Dr. Vincent Mayr (Vorsitzender)

Hintergrund: Referatsleiter Hummel hat die umfangreiche Gewinnabschöpfungsklage gemeinsam mit seinem Team, dem Vorstand der Verbraucherzentrale sowie Hausfeld vorbereitet.

Die Mandatierung von Hausfeld geht auf ein Gespräch mit Managing-Partnerin Richter zurück. Die Kanzlei ist regelmäßig mit komplexen Gerichtsverfahren gegen Digitalkonzerne befasst und stellte auch den Kontakt zu Burford Capital her. Burford hatte schon die von Hausfeld geführten Massenklagen gegen Volkswagen im Dieselwagen-Komplex vorfinanziert.

Spirit Legal unterstützt das Abhilfeverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen, das seit rund eineinhalb Jahren läuft. Die Leipziger Sozietät ist regelmäßig an der Seite deutscher Verbraucherschutzverbände zu sehen.

Zur Abwehr der Gewinnabschöpfungsklage hat Amazon nach JUVE-Informationen erneut White & Case mandatiert, die mit ihren Litigation- und Datenschutzteams regelmäßig von großen US-Plattformbetreibern hinzugezogen wird. Soweit bekannt vertritt das Team um den Frankfurter Partner Langen das deutsche Tochterunternehmen von Amazon auch schon in der Abhilfeklage.

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