Juve Plus Berufsrecht

Hengeler, GQL und Mietright-Gründer bringen Fremdbesitzverbot vor den EuGH

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob das deutsche Fremdbesitzverbot im Kanzleimarkt rechtswidrig ist. Die Vorlage kommt vom Bayerischen Anwaltsgerichtshof. Dem Beschluss war eine Klage des Mietright-Gründers Daniel Halmer gegen die Rechtsanwaltskammer München vorausgegangen. 

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Das Verfahren zu Halmers Klage hat der Anwaltsgerichtshof nun ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt. Für klärungsbedürftig erachten die Juristen in Bayern nach JUVE-Informationen, ob das Fremdbesitzverbot rechtmäßig ist – vor allem im Verhältnis zur Kapitalverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Der EuGH muss nun unter anderem die Frage beantworten, ob Finanzinvestoren sich an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften beteiligen dürfen.

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