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Das Verfahren zu Halmers Klage hat der Anwaltsgerichtshof nun ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt. Für klärungsbedürftig erachten die Juristen in Bayern nach JUVE-Informationen, ob das Fremdbesitzverbot rechtmäßig ist – vor allem im Verhältnis zur Kapitalverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Der EuGH muss nun unter anderem die Frage beantworten, ob Finanzinvestoren sich an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften beteiligen dürfen.