Juve Plus Streit um US-Datentransfer

Hessischer VGH hebt einstweilige Anordnung gegen Hochschule auf

Darf die Hochschule Rhein Main auf ihrer Webseite den Einwilligungsmanagementdienst Cookiebot einbinden? Weil dahinter eine komplexe datenschutzrechtliche Frage steht, muss darüber im Hauptsache- und nicht in einem Eilverfahren entschieden werden. Das geht aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes von Mitte Januar hervor (Az. 10 B 2486/21).

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Anfang Dezember hatte das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden per einstweiliger Anordnung entschieden, dass die Hochschule den Cookie-Consent-Dienst Cookiebot des dänischen Consent Management Providers Cybot nicht auf ihrer Webseite verwenden darf. Mit Cookiebot können Webseitenbetreiber die Einwilligungseinstellungen ihrer Nutzer für die Verwendung von Cookies verwalten und aufzeichnen.

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