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Baden-Württemberg verliert mit CMS vor dem OLG Düsseldorf

Die baden-württembergische Einheitsforstverwaltung steht vor dem Aus. Das OLG Düsseldorf hat eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom Juli 2015 gegen das Land Baden-Württemberg bestätigt. Die bestehende Praxis verstoße gegen das europäische Kartellrecht. Das auch für andere Bundesländer folgenreiche Urteil ist nicht rechtskräftig, die Fortsetzung des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof gilt als wahrscheinlich.

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Kahlenberg_Harald
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