Juve Plus Gurlitt-Erbe

Anwalt bekommt kein zusätzliches Honorar

Der ehemalige Anwalt des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, Hannes Hartung, bekommt vorerst keine zusätzlichen Beraterkosten gezahlt. Das hat das Landgericht München I am Dienstag entschieden. Hartung hatte vom Nachlasspfleger der Gurlitt-Kunstsammlung eine Teilsumme von 6.000 Euro eingefordert. Bekommen hat er schon 120.000 Euro, im Raum steht allerdings ein mögliches Gesamthonorar in Millionenhöhe. Eine außergerichtliche Einigung war im Vorfeld gescheitert.

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Stein_Alexander
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