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HP verletzt Farbmarke nicht

Hewlett-Packard verletzt mit seinen Werbematerialien für ein Kombigerät zum Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen nicht die konturlosen 'Magenta'-Farbmarken der Deutschen Telekom AG.Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg Anfang Oktober und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom August vergangenen Jahres. Hewlett-Packard hatte 2005 das Kombigerät beworben und dafür eine magenta-ähnliche Hintergrundfarbe verwendet. Als Inhaberin der Farbmarke Magenta sah sich die Deutsche Telekom dadurch in ihren Markenrechten verletzt.

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Die Hamburger Richter sahen es aber als erwiesen an, dass Farben nur ausnahmsweise als Hinweis auf die Herkunft eines Produktes aufgefasst werden. Dies sei etwa dann der Fall, wenn eine als Marke geschützte Farbe in einer Werbung signalhaft eingesetzt würde. Ansonsten seien Farben ein Gestaltungsmittel.

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