Die Drogeriekette dm hatte die Brausetabletten hingegen als Lebensmittel zur diätetischen Behandlung von Bronchitis verkauft und sich dabei auf eine Ausnahmeliste der Diätverordnung gestützt. Dort wird NAC als erlaubter Zusatzstoff geführt, allerdings „nur für bilanzierte Diäten“, die auf bestimmte Beschwerden oder Krankheiten angepasst sind.
Hexal erwirkte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Auf den Widerspruch von dm bestätigte das Gericht seine Entscheidung (Az: 312 O 27/15). Demnach müsse das Mittel nutritiv und nicht pharmakologisch wirken, da es sich sonst um ein Funktionsarzneimittel handeln würde. Diesen Nachweis sei dm jedoch schuldig geblieben. Die Drogerie kann nun noch vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung gehen.
Vertreter Hexal
Schultz-Süchting (Hamburg): Dr. Dirk Bruhn
Inhouse Recht (Holzkirchen): Andrea Melzer
Vertreter dm
Forstmann & Büttner (Frankfurt): Dr. Thomas Büttner
Landgericht Hamburg, 12. Zivilkammer
Michael Perels (Vorsitzender)
Hintergrund: Im Jahr 2012 hatte Hexal sich bereits einmal mit dm und Rossmann wegen der NAC-haltigen Brausetabletten geeinigt. Damals unterzeichneten die Drogeriemarktketten Unterlassungserklärungen und nahmen die Produkte nach einer kurzen Aufbrauchfrist vom Markt. In der Auseinandersetzung beriet Dr. Thomas Büttner die Drogeriemärkte. Auch diesmal war der Spezialist für die Schnittstelle von Lebens- und Arzneimittelrecht wieder für dm tätig. Er berät das Unternehmen insbesondere bezüglich seiner Eigenmarken.
Bereits 2012 ließ sich Hexal im Hintergrund von Schultz-Süchting beraten. Die Hamburger IP- und Pharmaboutique gehört seit Längerem zu den regelmäßigen Vertretern von Novartis und ihrer Tochter Hexal, vor allem in HWG-Verfahren. Das Unternehmen vertraut daneben aber auch regelmäßig auf andere Kanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer, Taylor Wessing, Preu Bohlig oder Baker & McKenzie zu Rabattverträgen.