Juve Plus Hypo-Sondergesetz

VfGH folgt Schwartz Huber-Medek, Wolf Theiss und Freshfields

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das sogenannte Hypo-Sondergesetz für verfassungswidrig erklärt. Damit entfaltet der durch das 'Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria Bank International' (HaaSanG) angeordnete Schuldenschnitt keine Wirkung mehr. Insgesamt hatte das Gesetz zahlreiche nachrangige Anleihen und weitere Forderungen gegen die frühere Kärntner Bank für uneinbringbar erklärt.

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Walter Schwartz
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