Industrie- und Handelskammern sowie deren Tochterunternehmungen sind keine öffentlichen Auftraggeber. Daher sind sie bei der Auftragsvergabe frei von vergabrechtlichen Vorgaben. Dies ist das Ergebnis eines Nachprüfungsverfahrens, das kürzlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu Ende ging. Die Noske Office Consulting GmbH hatte vor der Vergabekammer Arnsberg ein Nachprüfungsverfahren gegen die IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI) angestrengt. Die Tochter von 71 IHKen und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag hatte einen Auftrag zur Beschaffung von Rechnungswesen-Software vergeben, ohne das Vergaberecht zu berücksichtigen. Die Vergabekammer hatte schon Ende letzten Jahres zugunsten der IHK GfI entschieden und erklärt, sie wie auch die Anteilseigner seien keine öffentlichen Auftraggeber. Noske Office Consulting nahm nun nach der mündlichen Verhandlung vor dem OLG die Beschwerde gegen die Kammerentscheidung zurück. Vertreter IHK-GfI
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