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Die Klägerin war im März 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria geimpft worden. Drei Tage nach der Impfung wurde bei ihr ein kompletter Hörverlust auf einem Ohr festgestellt, weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen folgten. Sie verlangte von AstraZeneca Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfälle sowie Schadensersatz. Sowohl das Landgericht Mainz als auch das Oberlandesgericht Koblenz hatten die Klage abgewiesen.