Ganz schön dünnhäutig gab sich DR. EBERHARD BRAUN (SCHULTZE & BRAUN) nachdem er sein Amt als Vorstandsvorsitzender von GRUNDIG Ende Mai 2003 niedergelegt hatte. Der routinierte Insolvenzverwalter, nur rund zwei Monate zuvor an die Unternehmensspitze berufen, war offensichtlich so erzürnt über einen Bericht in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass seine Kanzlei sich gezwungen sah, auf ihrer Homepage zu dem Artikel Stellung zu nehmen. Nachdem beanstandet wurde, dass die Beschreibung einer Insolvenz in Eigenverwaltung in der "FAZ" - vorsichtig gesagt - schief war (die Schultze & Braun-Pressemitteilung war weniger diplomatisch und warf der Zeitung einen "fundamentalen Mangel an Kenntnissen des neuen Insolvenzrechts" vor), verteidigte sich die Kanzlei noch gleich gegenüber Vorwürfen, die der Leser des "FAZ"-Berichts vergeblich suchen musste - wie etwa die "inzident" von der "FAZ" aufgestellte Behauptung, "Braun habe durch seine kurzfristige Tätigkeit als Vorstandsmitglied besondere finanzielle Vorteile erlangt". Dies sei "unrichtig", so die Kanzlei. Und seitdem wissen wir, dass es keinen schriftlichen Dienstvertrag zwischen Grundig und Braun gab und damit auch "keinerlei Entschädigungsforderungen für den Vorstand, der sein Amt niedergelegt hat" -allerdings hatte die Zeitung auch nichts Gegenteiliges behauptet.
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