Juve Plus Jones Day-Urteil

Internationale Kanzleien nicht vom Grundgesetz geschützt

Die Verfassungsbeschwerde von Jones Day und Volkswagen über die Durchsuchung der Kanzleiräume ist erfolglos geblieben. Die Staatsanwaltschaft München II darf nun 185 Aktenordner aus den Büros der zuständigen Jones Day-Anwälte und sichergestellte Dateien auswerten. Dies sind die direkten Auswirkungen des Urteils für VW. Doch die Entscheidung birgt Sprengstoff für die Arbeit von internationalen Sozietäten in Deutschland. Ihre Anwälte sind unter Umständen nicht grundgesetzlich abgesichert.

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Michael Kubiciel
Michael Kubiciel

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