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Telekom-Anleger erringen mit Tilp wichtigen Etappensieg vor OLG

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Der Börsenprospekt der Deutschen Telekom zu der als 'Volksaktie' vermarkteten T-Aktie aus dem Jahr 2000 hatte grundlegende Fehler. Damit entschied das Oberlandesgericht Frankfurt heute im Prozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom in wesentlichen Teilen zugunsten der über 17.000 Anleger. Doch der Musterentscheid markiert noch nicht das Ende des jahrelangen Prozesses.

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Die Kläger können sich nun konkrete Hoffnungen darauf machen, ihre Schadensersatzforderungen von rund 80 Millionen Euro durchsetzen zu können. Für den als Musterkläger ausgewählten Anleger kommt das Urteil jedoch zu spät: Er ist während des seit Jahren dauernden Prozess verstorben.

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