Das Bundeskartellamt (BKartA) hat der E.on Hanse AG den beabsichtigten Erwerb einer Beteiligung an den Stadtwerken Lübeck in Höhe von 49,9 Prozent untersagt. Hintergrund: Gefahr für die Märkte für die Belieferung von Stromweiterverteilern, von Stromgroßkunden und von Stromkleinkunden sowie den Markt für die Belieferung von Gasgroßkunden durch Verstärkung marktbeherrschender Stellungen. E.on hatte zur Abwendung einer Untersagung Kompensationen angeboten, die jedoch als nicht ausreichend angesehen wurden. Im September hatte das BKartA bereits eine Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege verboten. Berater E.on Hanse
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.