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Im Jahr 2006 hatte das Kartellamt entschieden, dass die Großversorger bestehende derartige Verträge auflösen müssen und ihre Kunden auch zukünftig nicht mehr langfristig an sich binden dürfen. Die Vorgaben des Amtes: Neue Gaslieferverträge, die mehr als 80 Prozent des Bedarfs eines Kunden abdecken, dürfen nur noch eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Bei einer Bedarfsdeckung von über 50 Prozent sind vier Jahre erlaubt.