Juve Plus Kartellamts-Verbot bestätigt

Keine langfristigen Gaslieferverträge für E.on

Gaslieferverträge mit langen Laufzeiten sind weiterhin nicht erlaubt. Auch eine Kombination mehrerer kleiner Verträge bleibt verboten. Dies entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs am vergangenen Mittwoch und bestätigte ein vom Bundeskartellamt verhängtes Verbot. In der Vergangenheit hatten E.on Ruhrgas und andere Gaslieferanten regionale Versorger und Stadtwerke mit langfristigen Lieferverträgen mit Laufzeiten von teilweise über zehn Jahren an sich gebunden.

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Im Jahr 2006 hatte das Kartellamt entschieden, dass die Großversorger bestehende derartige Verträge auflösen müssen und ihre Kunden auch zukünftig nicht mehr langfristig an sich binden dürfen. Die Vorgaben des Amtes: Neue Gaslieferverträge, die mehr als 80 Prozent des Bedarfs eines Kunden abdecken, dürfen nur noch eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Bei einer Bedarfsdeckung von über 50 Prozent sind vier Jahre erlaubt.

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