Jahrelanges Missbrauchsverfahren um Grünen Punkt beendet
Das Duale System Deutschland (DSD) muss seine Lizenzen für den Grünen Punkt zukünftig stärker an der tatsächlichen Verwertung orientieren. In einem Urteil hat der EuGH Mitte Juli entsprechende Wettbewerbsauflagen der Europäischen Kommission endgültig bestätigt: Bereits im Jahr 2001 hatte die Kommission den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des DSD festgestellt und ihm untersagt, Lizenzentgelt für Verpackungen zu verlangen, die von anderen Anbietern entsorgt werden. Damals hatten die DSD-Wettbewerber BellandVision, Landbell und VfW bei der Kommission Beschwerde eingelegt.
Eine gegen die Kommissions-Entscheidung gerichtete Nichtigkeitsklage des DSD wies das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) schon im Jahr 2007 ab. Der EuGH bestätigte jetzt die Entscheidung des EuG. Damit ist die Entscheidung der Kommission rechtskräftig, und das DSD muss sich an die Brüsseler Auflagen halten. (Silke Brünger)
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