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Für private Bahnbetreiber, die das Verfahren maßgeblich vorangetrieben hatten, ist das Ergebnis ein großer Erfolg. Anfang 2014 hatte die Behörde das Verfahren nach mehreren Beschwerden eingeleitet. Der Verdacht: Die Bahn missbraucht eine marktbeherrschende Stellung beim Vertrieb von Bahntickets. Die Wettbewerbshüter sahen dies ähnlich, nach Angaben von Kartellamtspräsident Andreas Mundt sprach nun gar von „Behinderungspraktiken der Deutschen Bahn gerade beim Vertrieb ihrer Wettbewerber“, die es durch das Verfahren zu beenden galt.