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Die Unternehmen hatten beim Deutschen Patent- und Markenamt zunächst die Löschung der Fifa-Marken erwirkt. Das Bundespatentgericht hob diese Löschung dann auf Beschwerde des Fußballverbandes für einen Teil der Waren- und Dienstleistungen im vergangenen Jahr wieder auf. Gegen dieses Urteil legten beide Seiten dann Beschwerde beim BGH ein. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung nun damit, dass es der Marke ‚Fußball WM 2006‘ an jeglicher Unterscheidungskraft fehle. Die Angabe sei vielmehr ein sprachüblicher Begriff für das bevorstehende Sport-Großereignis in Deutschland. Dagegen bestätigte der BGH bei der ebenfalls umstrittenen Marke ‚WM 2006‘ die Löschung eines Teils der Marken durch das Bundespatentgericht und ordnete darüber hinaus eine neue Prüfung an. ‚WM 2006‘ sei eine Buchstaben- und Zahlenkombination und deren Bezug zur Fußball-WM nicht so eindeutig. Unbeeinflusst von diesen Entscheidungen bleiben die anderen Fifa-Marken wie etwa das Logo und auch die europäischen Markeneintragungen. Im Streit zwischen dem Süßwarenhersteller und der Fifa hatte bereits wenige Tage vor dem BGH-Urteil in einem parallelen Verfahren das Hanseatische Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung gegen Ferrero wieder aufgehoben. Diese hatte das Landgericht Hamburg erlassen. Die Fifa wollte Ferrero die Verwendung eines Logos bei der Sammelbildaktion der Produkte ‚Duplo‘ und ‚Hanuta‘ untersagen.