Strafverfahren

Kein Organisationsverschulden im Falle des Patientenmörders Högel

Die Vorgesetzten des Serienmörders Niels Högel hätten dessen Taten nicht stoppen können. Von einem Organisationsverschulden könne deswegen keine Rede sein, so das Landgericht Oldenburg. Angeklagt waren dort drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen und ein leitender Pfleger sowie ein ehemaliger Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst (Az. 5 Ks 800 Js 69047/14 (20/16).

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Die sieben Angestellten der Kliniken standen wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen bzw. Tötung  durch Unterlassen seit Februar an 29 Hauptverhandlungstagen vor Gericht.  

Das Urteil ist keine Überraschung, auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende Freispruch gefordert. „Es ist kein vorsätzliches Fehlverhalten ersichtlich“, hatte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung festgestellt. Dieses wäre jedoch die Voraussetzung für eine Verurteilung gewesen. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit wäre verjährt. 

Anouschka Velke

Im Klinikum Oldenburg habe sich zwar ein beträchtliches Misstrauen gegenüber dem Krankenpfleger Niels Högel entwickelt und sich im Laufe der Zeit auch noch gesteigert. Dieses Unbehagen reiche aber nicht für die Feststellung vorsätzlichen Handelns. Die Beweisaufnahme habe keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass die Angeklagten von den Manipulationen gewusst oder sie billigend in Kauf genommen hätten. Högel ist 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Vertreter im Zusammenhang mit dem Klinikum Oldenburg

Vertreter Klinikum Oldenburg 
Kanzlei Dr. Velke (Frankfurt): Dr. Anouschka Velke

Vertreter ehemaliger Geschäftsführer
Strate und Ventzke (Hamburg): Dr. Gerhard Strate
Büsing Müffelmann & Theye (Frankfurt): Alexander Gruner
Leon Steinbacher (Frankfurt) 
Laudon Schneider (Hamburg): Dr. Frédéric Schneider

Vertreter Stationsleiter kardiochirurgische Intensivstation
Rumpf & Schmidt-Tüshaus (Frankfurt): Florian Schmidt-Tüshaus
Marcel Kühne, Bremen

Antje Klötzer-Assion

Vertreter ehemalige Pflegedirektorin
Klötzer-Assion (Frankfurt): Antje Klötzer-Assion
Dr. Stankewitz & Coll. (Bremen): Sebastian Meyer 
Dominique Köstens (Bremen)

Vertreter ehemaliger Chefarzt und ehemaliger Leiter der Klinik für Herzchirurgie
tdwe (Düsseldorf): Dr. Anne Wehnert, Andreas von Dahlen 
Seppel & Partner (Oldenburg): Rainer Nitschke

Anne Wehnert

Vertreter im Zusammenhang mit dem Klinikum Delmenhorst

Vertreter Klinikum Delmenhorst
Joester & Partner (Bremen): Erich Joester

Vertreter stellvertretende Stationsleiterin
Joester & Partner (Bremen): Lea Voigt
Gerrit Onken (Hamburg) 

Vertreter Arzt 1
Joester & Partner (Bremen): Prof. Dr. Reinhold Schlothauer
Duensing & Meyer-Mews: Arnike Duesing 

Vertreter Arzt 2
Keidel & Hammer (Oldenburg): Max Hammer
AnwältinnenBüro Kreuzstraße (Bremen): Christine Vollmer

Landgericht Oldenburg, 5. Strafkammer
Sebastian Bührmann (Vorsitzender Richter), Frederik Franz, Rouben Riethmüller
Gesa Weiß (Staatsanwältin)

Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.

Die Sockelverteidigung der Klinik Oldenburg hatte Velke übernommen, die bereits seit 2014 im Mandat war und die Verteidiger-Riege bestehend aus Klötzer-Assion, Schmidt-Tüshaus und Gruner aufbaute. Als Wahlverteidiger traten überdies Strate und Wehnert auf.

Das Klinikum Delmenhorst setzte auf den Namenspartner von Joester. Er holte überdies noch zwei seiner Kanzleikollegen, Voigt und Schlothauer, ins Boot.

Ursprünglich hatte es je ein Verfahren zum Komplex in Delmenhorst und Oldenburg gegeben, die dann aber zu einem zusammengelegt worden waren. Auch das Strafverfahren gegen Högel selbst hatte Bührmann als Vorsitzender Richter geleitet.

 

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