Kein Organisationsverschulden im Falle des Patientenmörders Högel
Die Vorgesetzten des Serienmörders Niels Högel hätten dessen Taten nicht stoppen können. Von einem
Organisationsverschulden könne deswegen keine Rede sein, so das Landgericht Oldenburg. Angeklagt waren dort drei Ärzte, zwei leitende Pflegerinnen und ein leitender Pfleger sowie ein ehemaliger Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst (Az. 5 Ks 800 Js 69047/14 (20/16).
Die sieben Angestellten der Kliniken standen wegen Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen bzw. Tötung durch Unterlassen seit Februar an 29 Hauptverhandlungstagen vor Gericht.
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