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Die BaFin und ihr Dienstherr, das Finanzministerium, führen seit über zehn Jahren einen Kampf gegen massenhaft eingereichte Informationsbegehren von geschädigten Anlegern. Diese seien rechtsmissbräuchlich, argumentierten die Behörden zuletzt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings den Klägern recht gegeben – und der Strategie der BaFin damit einen Dämpfer verpasst.