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Baywobau klagte daraufhin vor dem LG München I und verlangte 2,8 Millionen Euro Schadenersatz. Das LG wies die Klage ab. In zweiter Instanz gab das OLG München dem Unternehmen recht, ließ die Revision aber nicht zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde war erfolgreich. Der BGH sah in der Auseinandersetzung auch grundsätzliche Bedeutung. Denn soweit bekannt ist es das erste Verfahren, das sich mit Rechten und Pflichten der Beteiligten in einem Bieterverfahren beschäftigt.