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Kein Schadenersatz für Baywobau

Der Bezirk Oberbayern muss der Baywobau keinen Schadenersatz dafür zahlen, dass er das Unternehmen in dem Bieterverfahren um das Grundstück, auf dem sich heute in München das Palais Parzifal befindet, ausschloss. Das entschied Ende Februar der Bundesgerichtshof (BGH). Der Bezirk hatte das Grundstück im April 2003 zu einem Einstiegspreis von 8,9 Millionen Euro angeboten. Baywobau bot 8,2 Millionen Euro und wurde deswegen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Laufe der Verhandlungen entdeckte der TÜV auf dem Grundstück Altlasten, so dass ein anderer Investor letztlich den Zuschlag für einen Preis erhielt, der noch unter dem Gebot von Baywobau lag.

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Baywobau klagte daraufhin vor dem LG München I und verlangte 2,8 Millionen Euro Schadenersatz. Das LG wies die Klage ab. In zweiter Instanz gab das OLG München dem Unternehmen recht, ließ die Revision aber nicht zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde war erfolgreich. Der BGH sah in der Auseinandersetzung auch grundsätzliche Bedeutung. Denn soweit bekannt ist es das erste Verfahren, das sich mit Rechten und Pflichten der Beteiligten in einem Bieterverfahren beschäftigt.

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