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Holborn wollte mit der Widerklage Schadensersatzansprüche aus Produktionsausfällen in Höhe von rund 20,5 Millionen Euro geltend machen. Das Hanseatische OLG hat jetzt das in erster Instanz ergangene Teilurteil des Landgerichts Hamburgs bestätigt und die Ansprüche abgewiesen. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen – Holborn hat jetzt Nichtzulassungsklage beim BGH eingereicht.