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Kein Schadensersatz nach Strafzöllen

Die Oberulmer Cartondruck AG hat keinen Anspruch auf die Erstattung von 1,5 Millionen Euro durch die Europäische Union. Der EuGH hat eine dementsprechende Schadensersatzklage des Unternehmens zurückgewiesen. Hintergrund ist ein Streit um die Gültigkeit der EU-Bananenmarktverordnung und die Wirkung von WTO-Entscheidungen auf EU-Recht: Ein WTO-Entscheidungsgremium hatte zuvor die europäische Bananenmarktverordnung als völkerrechtswidrig angesehen und daraufhin den USA gestattet, aufgrund dessen Strafzölle gegen europäische Unternehmen zu verhängen.

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Cartondruck war dadurch ein finanzieller Verlust in Höhe von 1,5 Millionen Euro entstanden, die das Unternehmen durch ihren Gang vor den EuGH von der EU-Kommission ersetzt haben wollte. Die WTO-Entscheidung habe aber auf EU-Recht keine Auswirkung, so der EuGH.

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