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Keine Entschädigung für Flughafenanwohner

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Anwohner von Flughäfen haben bei einer Belästigung durch Fluglärm keine zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche. Dies gilt sowohl für Flughäfen, für deren Bau ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde, als auch für Flughäfen, die zu einer Zeit erbaut wurden, als es noch keiner entsprechenden Zulassung bedurfte und deren Planfeststellung nach dem LuftVG nachträglich fingiert ist.

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Dies hat der BGH im Dezember 2004 entschieden. Er hat damit vorangegangene Entscheidungen des OLG Köln und des LG Bonn aufgehoben, die Entschädigungsansprüche bejaht hatten.

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