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Keine gebrauchten Softwarelizenzen für Dritte

Der Softwarehändler Usedsoft darf künftig keine gebrauchten Lizenzen des Softwareanbieters Oracle mehr an Dritte verkaufen. Dies entschied das Landgericht München I durch eine einstweilige Verfügung. Usedsoft hatte die Softwarelizenzen vor allem Kunden angeboten, die bereits Oracle-Lizenzen besitzen und nun die Software an weiteren Arbeitsplatzrechnern nutzen wollen. Die Software selbst war dabei nicht Gegenstand des Angebots, wer diese noch benötigte, musste sie von der Oracle-Homepage herunterladen. Die Richter entschieden nun, dass es sich bei diesem Verfahren um eine Überdehnung des Erschöpfungsgrundsatzes handle, durch den bloßen Handel mit Lizenzen komme es zu einer unerlaubten Vervielfältigung der Software. Usedsoft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, eine Entscheidung ist im Sommer zu erwarten.

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