Juve Plus Keine Mitbestimmung auf Facebook

DRK Blutspendedienst West siegt mit Bird & Bird

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Richtet ein Unternehmen eine Seite bei Facebook ein, steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zu. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab einer Beschwerde vom DRK Blutspendedienst West statt und begründete seinen Beschluss vor allem damit, dass die Seite als solche keine technische Einrichtung ist, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen.

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Martin Nebeling
Martin Nebeling

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