Die Blutbank Ruhr Plasma Zentrum Bochum GmbH darf nicht mehr in Anzeigen mit einer Bezahlung für Blutspenden werben. Eine entsprechende Unterlassungserklärung hatte die Blutspende-GmbH Anfang März in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamm abgegeben. Geklagt hatte der gemeinnützige DRK-Blutspendedienst West. Dieser bezahlt seine Blutspender nicht und hielt die Werbung der kommerziellen Blutbank, die im November in einer kostenlosen Zeitung mit einer Aufwandsentschädigung von 15 Euro je Blutspende geworben hatte, für wettbewerbswidrig. Bereits im Dezember hatte das DRK vor dem LG Bochum eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken können und war nun auch in der zweiten Instanz erfolgreich. Das inzwischen in Kraft getretene Heilmittelwerbegesetz verbietet ohnehin die Werbung für Blutspenden mit Bezahlung. Die Richter in Hamm argumentierten darüber hinaus, dass die angegriffene Werbung rechtswidrig war, weil die Bezahlung selbst in der Höhe rechtswidrig sei. Vertreter DRK-Blutspende West
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